Start der nächsten Case Management Reihe
am 09. November 2020 in Köln
Für weitergehende Infos sind wir telefonisch erreichbar: 0221 - 77 109 258
Von der Deutschen Gesellschaft für Care und Case Management (DGCC) und der Fachgruppe Case Management der Deutschen Gesellschaft für Sozialarbeit (DGS), dem Deutschen Berufsverband für Soziale Arbeit (DBSH) und dem Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) wurden Standards entwickelt, um die Qualität von Case Management und Case Management-Weiterbildungen besser sichern zu können. Gleichzeitig sollen für Auftraggeber und Kostenträger verlässliche Qualitätskriterien benannt und durch Vereinheitlichung der Weiterbildungsstandards und Kommunizierbarkeit von Qualität dem Case Management mehr Gewicht verliehen werden.
Vor dem Hintergrund, dass die hohen Anforderungen, die an ein Case Management gestellt werden, eine spezifische Weiterbildung auf der Basis einer qualifizierten Berufsausbildung verlangen, wurden einheitliche Weiterbildungsstandards entwickelt. Durch die Einhaltung dieser Standards innerhalb der von uns angebotenen Weiterbildung wurde unserem Unternehmen durch die DGCC die Zertifizierung als Case Management Ausbildungsinstitut erteilt. Entsprechend erhalten Sie bei erfolgreicher Teilnahme an der Weiterbildung zur/zum Case Manager/in den zertifizierten Abschluss „Case Manager/in (DGCC)“.
Zielgruppe:
Mitarbeiter/innen in Jobcentern (zkT und gE), Agentur für Arbeit, in Einrichtungen der Beschäftigungsförderung, in Sozialverwaltungen und in Einrichtungen des Sozial- und Gesundheitswesens, die
Zulassungsvoraussetzungen:
Der folgende Text gibt die Zulassungsvoraussetzungen nach Maßgabe der DGCC wieder:
Der Vorstand der DGCC hat am 23.05.2011 folgende Änderung der Zulassungsregelungen zur zertifizierten Case Management Weiterbildung beschlossen. Die Neuregelung trat nach Bekanntmachung aller DGCC zertifizierten Institute am 15. Juli 2011 in Kraft. Ausgangssituation und Begründung: Die am 06. März 2009 zuletzt veränderten Zulassungsvoraussetzungen erwiesen sich hinsichtlich der Praktikabilität erstens als zu kompliziert (weil nicht immer eindeutig) und zweitens haben sich die beruflichen Voraussetzungen, besonders im Bereich Gesundheit (stationäre und ambulante Pflege) und Beschäftigungsförderung (MitarbeiterInnen im Fallmanagement der BA und der optierenden Gemeinden) strukturell verändert. Zudem streben weitere Berufsgruppen in das Handlungsfeld Case Management (z.B. Sozialversicherungsangestellte in den Pflegestützpunkten). Weiterhin sollte es nach dem Bologna Beschluss zum Lebenslangen Lernen (LLL) allen Berufsgruppen über gestaffelte, additive Zugänge möglich sein, den Zugang zu qualifizierten Weiterbildungen, ggfs. Studiengängen zu erreichen. 1. der Abschluss eines Studiums an einer Hochschule in einem humanwissenschaftlichen Studiengang und eine einjährige Berufserfahrung (ohne Anerkennungsjahr bei SozialarbeiterInnen/SozialpädagogInnen).
Abschlüsse betreffen Master of Arts (MA) als auch Master of Science (MSc) (bei anderen humanwissenschaftlichen Abschlüssen z.B. LehrerInnen, SoziologInnen, TheologInnen; MedizinerInnen sind die Voraussetzungen durch die Institute zu prüfen und ggfs. bis zum Ende der WB analog Nr. 2 nachzufordern)
Des Weiteren können zugelassen werden: 2. AbsolventInnen eines nichthumanwissenschaftlichen Studiengangs an einer Hochschule und einer mindestens zweijährigen Berufserfahrung in einem humandienstlichen Arbeitsfeld und dem Nachweis über den Erwerb personaler, methodischer, beratungsrelevanter und sozialrechtlicher Kompetenzen im Umfang von mindestens 160 UE, davon 120 UE Beratungskompetenz und 40 UE Sozialrecht. 3. AbsolventInnen einer Ausbildung an einer Fachschule im Sozial- und Gesundheitswesen und einer mindestens dreijährigen Berufserfahrung in einem humandienstlichen Arbeitsfeld und dem Nachweis über den Erwerb personaler, methodischer, beratungsrelevanter und sozialrechtlicher Kompetenzen im Umfang von mindestens 160 UE, davon 120 UE Beratungskompetenz und 40 UE Sozialrecht. 4. AbsolventInnen einer anderen Berufsausbildung im Bereich Gesundheits- und Sozialwesen und der Beschäftigungsförderung und einer mindestens sechsjährigen Berufserfahrung in einem humandienstlichen Arbeitsfeld und dem Nachweis über den Erwerb personaler, methodischer, beratungsrelevanter und sozialrechtlicher Kompetenzen im Umfang von mindestens 240 UE, davon 160 Beratungskompetenz und 40 Sozialrecht. Eine entsprechende berufliche Praxis (auch Teilzeit) während der Weiterbildung im Gesundheits- /Sozialbereich oder in der Beschäftigungsförderung ist erforderlich. Die jeweiligen Ausbildungsstätten entscheiden nach den beschlossenen Regelungen grundsätzlich eigenständig über die Zulassung zur Case Management Weiterbildung und über die Zertifizierung als Case ManagerIn (DGCC). Eine Überprüfung der Einhaltung erfolgt bei der Re-Zertifizierung des Instituts durch die Anerkennungskommission.
gez. für den Vorstand (Prof. Dr. Wolf Rainer Wendt) gez. für die Anerkennungskommission (Prof. Ruth Remmel-Faßbender) Erläuterung für die DGCC Weiterbildungsinstitute zu den ab 15. Juli 2011 geltenden Zulassungsregelungen 1. In „Beratungskompetenz“ sind nun die bisherigen unter A 1.2 der alten Fassung geforderten Nachweise : Kommunikations- und Gesprächsführung mind. 54 Stunden Moderation mind. 18 Stunden, Selbstreflexion mind. 36 Stunden integriert. 2. Im Rahmen einer Übergangsregelung können die bisherigen Zulassungsregelungen (06. März 2009) für Weiterbildungen, die in 2011 beginnen, noch Anwendung finden
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Übersicht und allgemeine Hinweise zur Weiterbildung
Die Weiterbildung umfasst 234 Std. (à 45 Minuten), eingeteilt in
Module 1 bis 6 (114 Std.)
Module 7 bis 10 (120 Std.)
Anerkennung von Case Managern/Case Managerinnen
Die Anerkennung erfolgt durch die von der Anerkennungskommission zertifizierten, ausbildenden Institute auf der Grundlage eines erfolgreichen Abschlusses der Weiterbildung gemäß den ‚Standards und Richtlinien für die Weiterbildung Case Management` der DGCC. Die Abschlussarbeit muss dem ausbildenden Institut spätestens18 Monate nach dem letzten Kurstag vorliegen. Von den mindestens 210 Unterrichtsstunden dürfen maximal 10% versäumt werden. Die versäumten Inhalte sind eigenständig aufzuarbeiten. Sind mehr als 10% versäumt, müssen durch Teilnahme zu einem späteren Zeitpunkt oder bei anderen zertifizierten Instituten die versäumten Inhalte nachgewiesen werden.
Zertifikate
Das Zertifikat am Ende der Ausbildung lautet „Case Manager/in im Sozial- und Gesundheitswesen und in der Beschäftigungsförderung“ mit dem Zusatz „anerkannt nach den Richtlinien der DGS, DBSH, DBfK, BA“. Die Erteilung erfolgt bei erfolgreichem Abschluss (regelmäßige Teilnahme und erfolgreiche Abschlussarbeit).
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Aufbau der Weiterbildung (2tägig)
Die Weiterbildungsreihen sind berufsbegleitend und finden während der Woche statt. Die Module starten am 1. Tag jeweils um 10.00 Uhr und enden am 2. bzw. 3. Tag um 16.00 Uhr. Der Veranstaltungsort ist Köln.
Weiterbildungsreihe (jeweils 2-tägig) in Köln, Start November 2020:
Modul 1 Dauer: 2 Tage | 09.-10.11.2020 | Einführung in das Case Management |
Modul 2 Dauer: 2 Tage | 14.12.- 15.12.2020
| Einführung Teil II und Fallmanagement im Case Management |
Modul 3 Dauer: 2 Tage | 18.01.-19.01.2021 | Fallmanagement Teil II im Case Management |
Modul 4 Dauer: 2 Tage | 22.02.-23.02.2021 | Einstieg in das Systemmanagement im Case Management |
Modul 5 Dauer: 2 Tage | 12.04.-13.04.2021 | Systemmanagement Teil II Einstieg ins Qualitätsmanagement |
Modul 6 Dauer: 2 Tage | 17.05.-18.05.2021 | Qualitätsmanagement im Case Management Teil II |
Kollegiale Beratung (18 Std.) *) | *) Terminabsprachen innerhalb der Gruppe | |
Modul 7 | 21.06.-22.06.2021 | Case Management in der Beschäftigungs-förderung |
Modul 8 Dauer: 2 Tage | 06.09.-07.09.2021 | Einstieg und Aufbau der CM Konzeption / Modelle in der Praxis |
Modul 9 Dauer: 2 Tage | 04.10.-05.10.2021 | Verortung der Case Management Konzeption in der Beschäftigungs-förderung |
Modul 10 Dauer: 3 Tage | 22.11.-24.11.2021 | Vermittlung in Ausbildungs- und Beschäftigungsver-hältnisse |
Coaching / Supervision (24 Std.) *) | *) Terminabsprachen innerhalb der Gruppe | |
Selbstorganisierte Arbeitsgruppen (24 Std.) *) | *) Terminabsprachen innerhalb der Gruppe |
Kosten und weitere Konditionen
Die Teilnahmegebühren betragen € 2.650,- plus gesetzl. MwSt. (= € 3.153,50) und umfassen die 21 Seminartage, Kollegiale Beratung (18 Stunden), Coaching / Supervision (24 Stunden), Modulunterlagen und Prüfungsgebühren. Es besteht die Möglichkeit der Ratenzahlung. Bildungsschecks des Landes NRW werden angenommen.
Die für selbstorganisierte Arbeitsgruppen (24 Std.) eventuell entstehenden zusätzlichen Kosten werden von den Teilnehmer/innen getragen.
Darüber hinaus entstehen Übernachtungs- und Verpflegungskosten.
Die Weiterbildungsreihe kann auch als Inhouse-Training entsprechend der individuellen und institutionellen Bedarfe stattfinden.
Dabei besteht die Möglichkeit im Rahmen der Zertifizierungsvorgaben den zeitlichen Verlauf und die inhaltliche Gestaltung an ihrem institutionellen Bedarf auszurichten.
Die Dauer der Inhouse-Veranstaltung ist in diesem Fall zunächst abhängig von den Zertifizierungsvorgaben, aber auch von der institutionellen Situation, den Rahmenbedingungen und den Besonderheiten Ihrer Einrichtung. Alle diese Punkte werden berücksichtigt und gemeinsam mit Ihnen in einem auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenem Konzept umgesetzt.
Und so kann die Vereinbarung einer Inhouse-Veranstaltung aussehen:
Datum der letzten Änderung:
30. August 2020
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